Darf mein ehemaliger Arbeitgeber mich nach der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zu Umfragezwecken anrufen?

Antwort

Ja, dein ehemaliger Arbeitgeber darf dich nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zu Umfragezwecken anrufen, solange er dabei die Datenschutzbestimmungen einält. Es ist jedoch ratsam, dass er zuvor deine Einwilligung einholt, insbesondere wenn es um persönliche Daten geht. Du hast das Recht, der Kontaktaufnahme zu widersprechen, wenn du dies nicht wünschst.

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