Was steht im BGH-Urteil vom 2. März 1995 (4 Str 54/95)?

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Das BGH-Urteil vom 2. März 1995 (Az. 4 Str 54/95) befasst sich mit der Frage der Strafbarkeit von Handlungen im Zusammenhang mit dem Besitz und der Verbreitung von kinderpornografischem Material. Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass der Besitz solcher Materialien strafbar ist und dass auch der Versuch, diese zu verbreiten, unter Strafe steht. Das Urteil betont die Bedeutung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung und die Notwendigkeit, entsprechende Gesetze konsequent durchzusetzen. Für detaillierte Informationen und die vollständige Urteilsbegründung ist es ratsam, die offizielle BGH-Website oder juristische Datenbanken zu konsultieren.

Kategorie: Recht Tags: BGH Urteil Rechtsprechung
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