Kann man Betrug nach § 263 StGB zu Lasten des Staates begehen?

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Ja, ein Betrug im Sinne des § 263 StGB kann auch zu Lasten des Staates begangen werden. Dies geschieht beispielsweise, wenn jemand durch falsche Angaben oder Täuschungen staatliche Leistungen, Subventionen oder Fördermittel unrechtmäßig erlangt. In solchen Fällen wird der Staat als geschädigte Partei betrachtet, und die Tat kann strafrechtlich verfolgt werden.

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