Benötigt eine GmbH eine Satzung und ist der Gesellschaftervertrag nicht bindend für zukünftige Gesellschafter?

Antwort

Ja, eine GmbH benötigt eine Satzung, die auch als Gesellschaftsvertrag bezeichnet wird. Dieser Vertrag regelt die internen Angelegenheiten der GmbH, einschließlich der Rechte und Pflichten der Gesellschafter. Der Gesellschaftervertrag ist grundsätzlich bindend für die Gesellschafter, die ihn unterzeichnet haben. Für zukünftige Gesellschafter kann der Vertrag jedoch nicht automatisch bindend sein, es sei denn, sie treten der Gesellschaft bei und akzeptieren die bestehenden Regelungen. In der Regel wird im Gesellschaftervertrag festgelegt, dass neue Gesellschafter den bestehenden Vertrag anerkennen müssen. Es ist daher wichtig, die genauen Bestimmungen im Vertrag zu prüfen.

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