Soll ich in die Kündigung des Arbeitsverhältnisses den Beginn des Arbeitsverhältnisses oder das Datum der Vertragsunterzeichnung aufnehmen?

Antwort

In einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist es üblich, den Beginn des Arbeitsverhältnisses anzugeben. Dies hilft, Klarheit über die Dauer der Anstellung zu schaffen. Das Datum der Unterzeichnung des Vertrags ist nicht zwingend erforderlich, kann aber ebenfalls erwähnt werden, wenn es für die Situation relevant ist. Achte darauf, dass die Kündigung klar und präzise formuliert ist.

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