Kann ich einem Azubi kündigen, wenn er mehrfach unentschuldigt fehlt und bereits zwei Abmahnungen erhalten hat?

Antwort

Ja, es ist grundsätzlich möglich, einem Azubi zu kündigen, wenn er mehrfach unentschuldigt fehlt und bereits zwei Abmahnungen erhalten hat. In Deutschland ist eine Kündigung im Ausbildungsverhältnis jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Zunächst muss die Kündigung aus einem wichtigen Grund erfolgen, der die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses unzumutbar macht. Unentschuldigtes Fehlen kann ein solcher Grund sein, insbesondere wenn der Azubi bereits abgemahnt wurde und sich sein Verhalten nicht geändert hat. Es ist wichtig, dass die Kündigung schriftlich erfolgt und die Gründe klar dargelegt werden. Zudem sollte man sicherstellen, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Es kann ratsam sein, sich vorher rechtlich beraten zu lassen.

Kategorie: Recht Tags: Kündigung Azubi Abmahnung
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