Nein, in der Regel gibt es keine allgemeine gesetzliche Frist von 3 Tagen, um Widerspruch gegen eine Kündigung einzulegen. Die Fristen hängen davon ab, um welche Art von Kündigung es si... [mehr]
Ja, es ist grundsätzlich möglich, einem Azubi zu kündigen, wenn er mehrfach unentschuldigt fehlt und bereits zwei Abmahnungen erhalten hat. In Deutschland ist eine Kündigung im Ausbildungsverhältnis jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Zunächst muss die Kündigung aus einem wichtigen Grund erfolgen, der die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses unzumutbar macht. Unentschuldigtes Fehlen kann ein solcher Grund sein, insbesondere wenn der Azubi bereits abgemahnt wurde und sich sein Verhalten nicht geändert hat. Es ist wichtig, dass die Kündigung schriftlich erfolgt und die Gründe klar dargelegt werden. Zudem sollte man sicherstellen, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Es kann ratsam sein, sich vorher rechtlich beraten zu lassen.
Nein, in der Regel gibt es keine allgemeine gesetzliche Frist von 3 Tagen, um Widerspruch gegen eine Kündigung einzulegen. Die Fristen hängen davon ab, um welche Art von Kündigung es si... [mehr]
Ein Handelsvertretervertrag, der eine feste Laufzeit mit der Möglichkeit zur Kündigung „zur Jahresmitte und zum Jahresende mit einer Frist von 3 Monaten“ vorsieht, kann grunds&au... [mehr]
Nein, ein Handelsvertreter kann in diesem Fall **nicht** zum Quartalsende kündigen, wenn im Vertrag ausdrücklich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten **zum Halbjahres- und Jahresende** ve... [mehr]