Wenn ein Kostenvoranschlag angenommen wurde und die tatsächlich abgerechneten Stunden am Ende doppelt so hoch sind wie im Kostenvoranschlag angegeben, ist das in der Regel **nicht ohne Weiteres r... [mehr]
In Vertragsverhandlungen kann der Ausschluss des gesetzlichen Rücktrittsrechts mit verschiedenen Begründungen untermauert werden: 1. **Vertragliche Freiheit**: Die Parteien haben das Recht, die Bedingungen ihres Vertrages frei zu gestalten. Ein Ausschluss des Rücktrittsrechts kann Teil einer individuellen Vereinbarung sein, die den spezifischen Bedürfnissen und Interessen beider Parteien Rechnung trägt. 2. **Sicherheit und Planung**: Der Ausschluss des Rücktrittsrechts kann für beide Parteien eine höhere Planungssicherheit bieten. Insbesondere in langfristigen Geschäftsbeziehungen kann dies dazu beitragen, Investitionen und Ressourcen besser zu kalkulieren. 3. **Vermeidung von Missbrauch**: In einigen Fällen kann ein Rücktrittsrecht zu Missbrauch führen, etwa wenn eine Partei den Vertrag nur als Option nutzen möchte, ohne ernsthaft an einer Erfüllung interessiert zu sein. Der Ausschluss kann hier als Schutzmaßnahme dienen. 4. **Spezifische Leistungen oder Investitionen**: Wenn eine Partei bereits erhebliche Leistungen oder Investitionen in die Erfüllung des Vertrages getätigt hat, kann der Ausschluss des Rücktrittsrechts als fair angesehen werden, um diese Aufwendungen zu schützen. 5. **Risikoübernahme**: In bestimmten Branchen oder bei speziellen Projekten kann es sinnvoll sein, dass beide Parteien das Risiko einer Nichterfüllung oder eines Rücktritts übernehmen. Der Ausschluss des Rücktrittsrechts kann hier als Teil der Risikoverteilung betrachtet werden. Es ist wichtig, dass solche Klauseln klar und verständlich formuliert sind, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Wenn ein Kostenvoranschlag angenommen wurde und die tatsächlich abgerechneten Stunden am Ende doppelt so hoch sind wie im Kostenvoranschlag angegeben, ist das in der Regel **nicht ohne Weiteres r... [mehr]
Wenn in einem Erbvertrag kein Rücktrittsrecht ausdrücklich vorbehalten wird, bedeutet das, dass die Ehegatten (oder Vertragspartner) grundsätzlich **nicht** einseitig vom Erbvertrag zur... [mehr]
Ja, ein Notar kann grundsätzlich einen Vertrag, den ein anderer Notar erstellt hat, vorlesen (beurkunden). In Deutschland besteht keine Bindung an einen bestimmten Notar für die Beurkundung... [mehr]
Ein Datum bei Bestätigungen oder Verträgen anzugeben, ist rechtlich in den meisten Fällen nicht zwingend erforderlich, aber dringend zu empfehlen. Das Datum dient als Nachweis, wann die... [mehr]
Eine symbolische Vereinbarung ist eine Abmachung, die vor allem eine symbolische Bedeutung hat und weniger auf rechtlicher oder praktischer Ebene bindend ist. Sie dient oft dazu, ein gemeinsames Verst... [mehr]
§ 311b Abs. 1 Satz 1 BGB lautet: „Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen... [mehr]
Ob es strittige Punkte in bestimmten Einkaufsbedingungen gibt, hängt stark vom konkreten Inhalt der Bedingungen ab. In Einkaufsbedingungen können häufig folgende Punkte zu Streitigkeite... [mehr]