Ja, bei einer streitigen Verhandlung werden die Parteien vom Gericht geladen. Das bedeutet, sie erhalten eine förmliche Ladung (meist schriftlich), in der ihnen der Termin der Verhandlung mitgeteilt wird. In der Ladung werden sie in der Regel auch darauf hingewiesen, dass ihr persönliches Erscheinen erforderlich sein kann. Das gilt sowohl im Zivilprozess als auch in anderen Verfahrensarten, etwa im Straf- oder Verwaltungsprozess. Die Ladung dient dazu, den Parteien die Möglichkeit zu geben, ihre Rechte wahrzunehmen, sich zu äußern und am Verfahren mitzuwirken. Erscheinen die Parteien unentschuldigt nicht, kann das verschiedene prozessuale Folgen haben, zum Beispiel ein Versäumnisurteil im Zivilprozess (§ 330 ZPO). Weitere Informationen findest du beispielsweise auf den Seiten der [Justiz NRW](https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/zivil/zp1.pdf) oder im [Gesetzestext der Zivilprozessordnung (ZPO)](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__216.html).