Lautet der Artikel 23 GG in der heutigen Fassung anders?

Antwort

Ja, Artikel 23 des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland wurde seit seiner ursprünglichen Fassung mehrfach geändert. Die heutige Fassung unterscheidet sich von der ursprünglichen Version, die sich auf die Wiedervereinigung Deutschlands bezog. Die aktuelle Fassung bezieht sich auf die Europäische Union und die Mitwirkung Deutschlands an der europäischen Integration. Hier ist die heutige Fassung von Artikel 23 GG: "Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im Wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3." Für weitere Details und den vollständigen Text des Artikels 23 GG in der aktuellen Fassung kann die offizielle Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz konsultiert werden: [Artikel 23 GG](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_23.html).

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