**Strafmündigkeit** bedeutet, dass eine Person für eine Straftat **strafrechtlich verantwortlich** gemacht werden kann – also grundsätzlich **strafrechtlich verfolgt und bestraft*...
Es gibt mehrere Argumente gegen die Ausweisung von Menschen mit Asylrecht, die schwere Straftaten begehen: 1. **Rechtsstaatlichkeit**: Die Ausweisung könnte gegen die Prinzipien des Rechtsstaats verstoßen, insbesondere wenn die rechtlichen Verfahren nicht transparent oder fair sind. Jeder Mensch hat das Recht auf ein faires Verfahren. 2. **Flüchtlingsschutz**: Asylsuchende haben oft vor schweren Verfolgungen geflohen. Eine Ausweisung könnte sie in eine gefährliche Situation zurückführen, was gegen internationale Menschenrechtsstandards verstößt. 3. **Individuelle Verantwortung**: Nicht alle Asylsuchenden sind kriminell. Es ist wichtig, zwischen Individuen zu unterscheiden und nicht eine ganze Gruppe aufgrund der Taten Einzelner zu stigmatisieren. 4. **Integration**: Viele Asylsuchende bemühen sich um Integration und tragen positiv zur Gesellschaft bei. Eine Ausweisung könnte diese Bemühungen untergraben und das gesellschaftliche Klima verschlechtern. 5. **Prävention und Rehabilitation**: Statt Ausweisung könnte der Fokus auf Prävention und Rehabilitation gelegt werden. Kriminalität kann oft durch soziale Programme und Unterstützung verringert werden. 6. **Gesellschaftliche Auswirkungen**: Die Ausweisung könnte zu einer Spaltung der Gesellschaft führen und Vorurteile gegenüber Asylsuchenden verstärken, was zu einem Anstieg von Diskriminierung und Rassismus führen kann. 7. **Rechtliche Unsicherheiten**: Die Ausweisung kann rechtliche Unsicherheiten mit sich bringen, insbesondere wenn die rechtlichen Grundlagen nicht klar definiert sind oder wenn die Gefahr besteht, dass die Menschenrechte der Betroffenen verletzt werden. Diese Argumente verdeutlichen, dass die Thematik komplex ist und eine differenzierte Betrachtung erfordert.
**Strafmündigkeit** bedeutet, dass eine Person für eine Straftat **strafrechtlich verantwortlich** gemacht werden kann – also grundsätzlich **strafrechtlich verfolgt und bestraft*...
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