Kann der Arbeitgeber kündigen nach einer Fehlgeburt?

Antwort

In Deutschland ist eine Kündigung aufgrund einer Fehlgeburt rechtlich problematisch. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Arbeitnehmer vor Diskriminierung, und eine Kündigung, die auf einer Fehlgeburt basiert, könnte als Diskriminierung angesehen werden. Zudem gibt es besondere Regelungen für Schwangere und Mütter, die in der Elternzeit sind. Wenn du in einer solchen Situation bist, wäre es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen oder dich an eine Beratungsstelle zu wenden, um deine spezifische Situation zu klären.

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