Ist eine Ankündigung zur Zwangsvollstreckung ein Vollstreckungsauftrag?

Antwort

Richtig, eine Ankündigung zur Zwangsvollstreckung ist kein Vollstreckungsauftrag. Die Ankündigung informiert den Schuldner darüber, dass eine Zwangsvollstreckung bevorsteht, während der Vollstreckungsauftrag die konkrete Anweisung an die Vollstreckungsbehörde darstellt, die Zwangsvollstreckung durchzuführen.

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