Richtig, eine Ankündigung zur Zwangsvollstreckung ist kein Vollstreckungsauftrag. Die Ankündigung informiert den Schuldner darüber, dass eine Zwangsvollstreckung bevorsteht, während der Vollstreckungsauftrag die konkrete Anweisung an die Vollstreckungsbehörde darstellt, die Zwangsvollstreckung durchzuführen.