Wenn ein Schuldner trotz eines gerichtlichen Urteils nicht zahlen kann, bedeutet das zunächst, dass der Gläubiger zwar einen sogenannten "vollstreckbaren Titel" (z. B. ein Urteil)... [mehr]
Richtig, eine Ankündigung zur Zwangsvollstreckung ist kein Vollstreckungsauftrag. Die Ankündigung informiert den Schuldner darüber, dass eine Zwangsvollstreckung bevorsteht, während der Vollstreckungsauftrag die konkrete Anweisung an die Vollstreckungsbehörde darstellt, die Zwangsvollstreckung durchzuführen.
Wenn ein Schuldner trotz eines gerichtlichen Urteils nicht zahlen kann, bedeutet das zunächst, dass der Gläubiger zwar einen sogenannten "vollstreckbaren Titel" (z. B. ein Urteil)... [mehr]
Um einen privaten Schuldner zu pfänden, sind in Deutschland folgende Schritte notwendig: 1. **Titel erwirken:** Zunächst benötigst du einen sogenannten Vollstreckungstitel. Das ist in... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber (z.B. der "Chef") Sozialabgaben (wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge) vom Lohn der Arbeitnehmer einbehält, diese aber nicht an... [mehr]