Wenn eine Anklage vor dem Landgericht erhoben wurde, die Sache aber zur Zuständigkeit des Amtsgerichts gehört, kann das Landgericht die Anklage an das zuständige Amtsgericht verweisen. Dies geschieht in der Regel durch einen Beschluss des Landgerichts, in dem es seine Unzuständigkeit feststellt und die Sache an das Amtsgericht abgibt. Das Amtsgericht übernimmt dann die weitere Bearbeitung des Falls.