Die aktuelle Rechtsprechung zur Beschaffenheit von Passwörtern in Deutschland orientiert sich vor allem an den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den Empfehlungen des Bunde... [mehr]
§ 15 Absatz 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) regelt die Ausnahmen von dem Diskriminierungsverbot. Demnach ist eine unterschiedliche Behandlung aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Rasse, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität zulässig, wenn diese Unterschiede durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt sind und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind. Das bedeutet, dass in bestimmten Fällen eine Ungleichbehandlung rechtlich zulässig sein kann, wenn sie auf objektiven Kriterien basiert und nicht willkürlich ist.
Die aktuelle Rechtsprechung zur Beschaffenheit von Passwörtern in Deutschland orientiert sich vor allem an den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den Empfehlungen des Bunde... [mehr]
Das Humanitäre Völkerrecht (HVR), auch als Kriegsvölkerrecht oder Recht der bewaffneten Konflikte bekannt, hat das Ziel, Menschen in bewaffneten Konflikten zu schützen und unnö... [mehr]
Ein Magazin mit der Aufschrift „NOTFORMUSLIMMEN!!!“ könnte in Deutschland rechtlich problematisch sein. Solch eine Kennzeichnung kann als diskriminierend oder sogar als Volksverhetzun... [mehr]