In Deutschland richtet sich die Unterhaltspflicht nach dem Einkommen der Eltern und dem Bedarf der Kinder. Grundsätzlich sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig, wenn die Kinder nicht mehr... [mehr]
Ja, es gibt ein internationales Abkommen zwischen Ecuador und Spanien zur Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen. Dieses Abkommen erleichtert die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern in Bezug auf die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, einschließlich Kindesunterhalt. Solche Abkommen sind Teil der Bemühungen, die Rechte von Kindern und anderen Unterhaltsberechtigten zu schützen und sicherzustellen, dass Unterhaltsverpflichtungen auch grenzüberschreitend erfüllt werden. Weitere Informationen zu diesem Abkommen findest du auf den offiziellen Webseiten der jeweiligen Justizministerien oder internationalen Rechtsdatenbanken.
In Deutschland richtet sich die Unterhaltspflicht nach dem Einkommen der Eltern und dem Bedarf der Kinder. Grundsätzlich sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig, wenn die Kinder nicht mehr... [mehr]
Bei volljährigen Kindern (ab 18 Jahren) sind grundsätzlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig, unabhängig davon, bei wem das Kind lebt. Das gilt auch, wenn das Kind psychisch kran... [mehr]