Ab wann ist eine GmbH & Co. KG handlungsfähig?

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Eine GmbH & Co. KG ist handlungsfähig, sobald sie im Handelsregister eingetragen ist. Die Eintragung erfolgt, nachdem die Gesellschafter einen Gesellschaftsvertrag abgeschlossen haben und die erforderlichen Formalitäten erfüllt sind. Ab Zeitpunkt kann die GmbH & Co. KG rechtlich handeln, Verträge abschließen und am Geschäftsleben teilnehmen. ist wichtig, dass auch die Komplementär-GmbH (die haftende Gesellschaft) ordnungsgemäß gegründet und eingetragen ist, da sie die Geschäftsführung der KG übernimmt.