Der Personalrat hat nach § 75 des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG) Mitbestimmungsrechte bei der Einführung von Systemen, die die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten betref... [mehr]
Der Personalrat hat die Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten in einer öffentlichen Einrichtung zu vertreten. Er wirkt bei verschiedenen Angelegenheiten mit, die die Mitarbeiter betreffen, wie zum Beispiel: 1. **Mitbestimmung**: Der Personalrat hat Mitspracherecht bei Entscheidungen, die die Arbeitsbedingungen, die Personalplanung und die Organisation der Arbeit betreffen. 2. **Beratung**: Er berät die Dienststelle in sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten. 3. **Überwachung**: Der Personalrat überwacht die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. 4. **Anhörung**: Bei bestimmten Entscheidungen muss der Personalrat angehört werden, bevor diese umgesetzt werden. 5. **Schutz der Mitarbeiterrechte**: Der Personalrat setzt sich für die Rechte der Mitarbeiter ein und unterstützt sie bei Problemen am Arbeitsplatz. Die genaue Ausgestaltung der Mitwirkung kann je nach Bundesland und spezifischer Regelung variieren.
Der Personalrat hat nach § 75 des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG) Mitbestimmungsrechte bei der Einführung von Systemen, die die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten betref... [mehr]
Der Personalrat zur Mitbestimmung bei der Einführung eines Employee Self Service in der Regel nach § 75 des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) oder entsprechenden Landespersonalvert... [mehr]
Der Personalrat hat in Deutschland Mitwirkungsrechte in verschiedenen Themenbereichen, die in den jeweiligen Personalvertretungsgesetzen der Bundesländer oder im Bundespersonalvertretungsgesetz (... [mehr]
Ja, in Nordrhein-Westfalen muss der Personalrat bei einer Aussagegenehmigung mitwirken. Nach dem Personalvertretungsgesetz (PVG NRW) hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um Angelegenhe... [mehr]