Nach welchem § ist der Personalrat zur Mitbestimmung bei der Einführung eines Employee Self Service berechtigt?

Antwort

Der Personalrat zur Mitbestimmung bei der Einführung eines Employee Self Service in der Regel nach § 75 des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) oder entsprechenden Landespersonalvertretungsgesetzen berechtigt. Diese Vorschriften regeln die Mitbestimmungsrechte des Personalrats in Angelegenheiten, die die Arbeitsbedingungen und die Organisation des Dienstes betreffen. Es ist jedoch ratsam, die spezifischen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes oder der jeweiligen Dienststelle zu prüfen, da es Unterschiede geben kann.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Nach welchem § darf der Personalrat nach HPVG bei der Einführung eines Employee Self Service mitbestimmen?

Der Personalrat hat nach § 75 des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG) Mitbestimmungsrechte bei der Einführung von Systemen, die die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten betref... [mehr]

Mitwirkung des Personalrats?

Der Personalrat hat die Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten in einer öffentlichen Einrichtung zu vertreten. Er wirkt bei verschiedenen Angelegenheiten mit, die die Mitarbeiter betreffe... [mehr]

Bei welchen Themen hat der Personalrat Mitwirkungsrecht?

Der Personalrat hat in Deutschland Mitwirkungsrechte in verschiedenen Themenbereichen, die in den jeweiligen Personalvertretungsgesetzen der Bundesländer oder im Bundespersonalvertretungsgesetz (... [mehr]

Muss der Personalrat in NRW bei einer Aussagegenehmigung mitwirken?

Ja, in Nordrhein-Westfalen muss der Personalrat bei einer Aussagegenehmigung mitwirken. Nach dem Personalvertretungsgesetz (PVG NRW) hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um Angelegenhe... [mehr]