Muss der Personalrat in NRW bei einer Aussagegenehmigung mitwirken?

Antwort

Ja, in Nordrhein-Westfalen muss der Personalrat bei einer Aussagegenehmigung mitwirken. Nach dem Personalvertretungsgesetz (PVG NRW) hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um Angelegenheiten geht, die die Beschäftigten betreffen. Dazu gehört auch die Genehmigung von Aussagen, die im Rahmen von dienstlichen Angelegenheiten gemacht werden sollen. Der Personalrat sollte in solchen Fällen informiert und in die Entscheidung einbezogen werden.

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