Kann die Reblozyl-Therapie ausnahmsweise einmal nach 4 Wochen verabreicht werden?

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Reblozyl (Wirkstoff: Luspatercept) wird in der Regel alle 3 Wochen verabreicht, wie es in der Fachinformation und den Leitlinien empfohlen wird. Eine einmalige Verlängerung des Intervalls auf 4 Wochen ist in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel bei organisatorischen oder medizinischen Gründen (z.B. Urlaub, Infekt, andere akute Erkrankung). Laut Fachinformation gibt es keine Hinweise darauf, dass eine einmalige Verlängerung des Dosierungsintervalls um eine Woche zu relevanten Nebenwirkungen oder Wirksamkeitsverlust führt. Die Wirkung kann jedoch vorübergehend nachlassen, da der Wirkstoffspiegel sinkt. Nach der verlängerten Pause sollte die Therapie wie gewohnt fortgesetzt werden. Wichtig ist, dass solche Abweichungen immer mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin abgesprochen werden, da individuelle Faktoren (z.B. Grunderkrankung, bisheriger Therapieerfolg, Nebenwirkungen) berücksichtigt werden müssen. **Quellen:** - [Reblozyl Fachinformation (EMA)](https://www.ema.europa.eu/en/documents/product-information/reblozyl-epar-product-information_de.pdf) - [Reblozyl Produktseite (Hersteller)](https://www.reblozyl.com/) Eine einmalige Verschiebung um eine Woche ist also in der Regel möglich, sollte aber immer ärztlich abgesprochen werden.

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