Muss man bei einer Zwangsversteigerung als Behörde einen normalen Eigentumswechsel durchführen?

Antwort

Bei einer Zwangsversteigerung erfolgt der Eigentumswechsel nicht durch einen normalen Eigentumsübergang, sondern durch einen speziellen rechtlichen Prozess. Nach der Versteigerung wird der Zuschlag erteilt, und das Eigentum geht automatisch auf den Höchstbietenden über. Die Behörde, die die Zwangsversteigerung durchführt, stellt einen Beschluss über den Zuschlag aus, der dann im Grundbuch eingetragen wird. Ein normaler Eigentumswechsel, wie er bei einem Kaufvertrag üblich ist, ist in diesem Fall nicht erforderlich.

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