Welche Behörde ist zuständig, wenn eine Genossenschaft Beschwerden über andere Mieter ignoriert?

Antwort

In Deutschland ist bei Problemen mit einer Wohnungsgenossenschaft, die Beschwerden über andere Mieter ignoriert, in erster Linie die Genossenschaft selbst der Ansprechpartner. Gibt es dort keine Lösung, können folgende Stellen zuständig sein: 1. **Schlichtungsstelle oder Mieterverein:** Mietervereine (z. B. [Deutscher Mieterbund](https://www.mieterbund.de/)) bieten Beratung und Unterstützung an. Sie können helfen, Ansprüche durchzusetzen oder vermitteln. 2. **Ordnungsamt:** Wenn es um Verstöße gegen die Hausordnung geht, die das öffentliche Interesse betreffen (z. B. Lärmbelästigung, Müll), kann das örtliche Ordnungsamt zuständig sein. 3. **Gesundheitsamt:** Bei hygienischen Missständen (z. B. Schimmel, Ungeziefer) kann das Gesundheitsamt eingeschaltet werden. 4. **Polizei:** Bei akuten Störungen des Hausfriedens (z. B. Ruhestörung, Bedrohung) kann die Polizei gerufen werden. 5. **Amtsgericht:** Wenn die Genossenschaft dauerhaft untätig bleibt und der Mieter seine Rechte durchsetzen möchte (z. B. auf Unterlassung klagen), ist das zuständige Amtsgericht der richtige Weg. Eine übergeordnete staatliche Aufsichtsbehörde für das Beschwerdemanagement von Genossenschaften gibt es in der Regel nicht. Die Aufsicht über Genossenschaften (z. B. durch Prüfungsverbände) bezieht sich meist auf wirtschaftliche Belange, nicht auf das Mietverhältnis. **Fazit:** Zunächst sollte die Genossenschaft schriftlich zur Stellungnahme aufgefordert werden. Bleibt das erfolglos, ist der Mieterverein eine gute Anlaufstelle für weitere Schritte. Bei konkreten Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sind die jeweiligen Behörden zuständig.

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