Das Zulassen von Hunden in einer Wohnung kann den Wert einer Immobilie beeinflussen, allerdings ist der Effekt meist indirekt und hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Zustand der Immobilie:** We... [mehr]
Eine Wohnungsannonce kann viele Informationen enthalten, die auf den ersten Blick verwirrend können. Hier sind einige der häufigsten Begriffe und Abkürzungen, die du verstehen solltest: 1. **Zimmeranzahl**: Die Anzahl der Zimmer wird oft als "2-Zimmer-Wohnung" oder "3-Zimmer-Wohnung" angegeben. Dabei zählen Wohnzimmer, Schlafzimmer und andere separate Räume, aber nicht Küche und Bad. 2. **Wohnfläche**: Die Wohnfläche wird in Quadratmetern (m²) angegeben und umfasst alle bewohnbaren Räume. 3. **Kaltmiete (KM)**: Dies ist die Miete ohne Nebenkosten wie Heizung, Wasser und Müllabfuhr. 4. **Warmmiete (WM)**: Dies ist die Miete inklusive aller Nebenkosten. 5. **Nebenkosten (NK)**: Diese Kosten kommen zur Kaltmiete hinzu und decken Dinge wie Heizung, Wasser, Müllabfuhr und manchmal auch Hausmeisterdienste ab. 6. **Kaution**: Eine Sicherheitsleistung, die in der Regel drei Monatskaltmieten beträgt und bei Auszug zurückgezahlt wird, sofern keine Schäden an der Wohnung entstanden sind. 7. **Provision**: Eine Gebühr, die an den Makler gezahlt wird, wenn die Wohnung über einen Makler vermittelt wird. Seit 2015 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip, d.h. derjenige, der den Makler beauftragt, zahlt die Provision. 8. **EBK**: Einbauküche. Die Wohnung ist mit einer Küche ausgestattet. 9. **WG-geeignet**: Die Wohnung ist für eine Wohngemeinschaft geeignet. 10. **Dachgeschoss (DG)**: Die Wohnung befindet sich im obersten Stockwerk eines Gebäudes. 11. **Erdgeschoss (EG)**: Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoss. 12. **Balkon/Terrasse**: Die Wohnung verfügt über einen Balkon oder eine Terrasse. 13. **Altbau/Neubau**: Altbauwohnungen sind in älteren Gebäuden, oft mit hohen Decken und großen Fenstern. Neubauwohnungen sind in neueren Gebäuden und haben oft modernere Ausstattungen. Wenn du eine Wohnungsannonce liest, achte auf diese Begriffe und Abkürzungen, um eine bessere Vorstellung von der angebotenen Wohnung zu bekommen.
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Grundsätzlich ist es möglich, viele Renovierungsarbeiten in der eigenen Wohnung selbst durchzuführen, auch ohne professionelle Handwerkerkenntnisse. Allerdings hängt das stark vom... [mehr]
Ein Vermieter darf die Wohnung grundsätzlich nur aus berechtigtem Interesse und nach vorheriger Ankündigung betreten. Es gibt kein festgelegtes Gesetz, das eine bestimmte Anzahl von Besichti... [mehr]
Nein, der Vermieter darf ohne deine ausdrückliche Erlaubnis grundsätzlich keine Fotos in deiner Wohnung machen. Deine Wohnung ist dein privater Lebensraum und durch das Grundgesetz (Art. 13... [mehr]
Ja, es ist grundsätzlich möglich, mit zwei mittelkleinen Kindern in einer 70 qm großen Zweizimmerwohnung zu wohnen. Viele Familien leben in ähnlichen oder sogar kleineren Verh&aum... [mehr]
Co-Vermietung bezeichnet eine Form der Vermietung, bei der mehrere Vermieter gemeinsam einen Mietvertrag mit einem oder mehreren Mietern abschließen. Das bedeutet, dass zwei oder mehr Personen (... [mehr]
Unterdruck in der Wohnung bedeutet, dass der Luftdruck im Inneren der Wohnung niedriger ist als der Luftdruck außerhalb (also draußen). Das entsteht, wenn mehr Luft aus der Wohnung herauss... [mehr]
Wenn es nach einer energetischen Sanierung in der Wohnung mehr zieht als vorher, kann das verschiedene Ursachen haben: 1. **Undichte Stellen durch unsachgemäße Ausführung:** Bei der S... [mehr]