Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (also ohne externen, professionellen Verwalter), besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Vermögensschadenhaftpfl... [mehr]
Wirtschaftspläne sind nicht nur auf Wohnungseigentümeren (WEGs) beschränkt, sondern können auch bei Mietobjekten eine Rolle spielen. Bei Mietobjekten wird der Wirtschaftsplan oft als Betriebskostenabrechnung oder Nebenkostenabrechnung bezeichnet. Diese Abrechnung gibt den Mietern einen Überblick über die anfallenden Kosten für das Mietobjekt, wie z.B. Heizkosten, Wasser, Müllabfuhr und andere Betriebskosten. In einer WEG hingegen dient der Wirtschaftsplan dazu, die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft für das kommende Jahr zu planen und zu verteilen. Er wird von der Verwaltung erstellt und von der Eigentümerversammlung beschlossen. Beide Arten von Plänen haben das Ziel, Transparenz über die finanziellen Aspekte der Immobilie zu schaffen und die Kosten gerecht zu verteilen.
Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (also ohne externen, professionellen Verwalter), besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Vermögensschadenhaftpfl... [mehr]
Für eine kleine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (Eigenverwaltung), muss in der Regel **kein Gewerbe angemeldet werden**. Die Verwaltung des gemeinschaftlichen... [mehr]
Ob der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für die Schädlingsbekämpfung in den Wohnungen zuständig ist, hängt davon ab, ob es sich um Gemeinschaftseigent... [mehr]
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist es grundsätzlich sehr schwierig, einen Eigentümer gegen seinen Willen aus der Gemeinschaft zu entfernen. Das Wohnungseigentumsgesetz (W... [mehr]