Besteht das Wegerecht auch für ein herausgelöstes Grundstück?

Antwort

In der Regel bleibt ein bestehendes Wegerecht auch dann bestehen, wenn ein Teil des Grundstücks herausgelöst wird, solange das Wegerecht im Grundbuch eingetragen ist und die Bedingungen des Wegerechts dies zulassen. Das Wegerecht ist oft an das Grundstück gebunden, und wenn das herausgelöste Grundstück weiterhin auf den Weg angewiesen ist, könnte es auch für dieses gelten. Es ist jedoch ratsam, die genauen vertraglichen Regelungen und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen, da diese je nach Land und spezifischem Fall variieren können. Eine rechtliche Beratung kann hier Klarheit schaffen.

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