Wann wird eine Grundschuld Eigentümergrundschuld?

Antwort

Eine Grundschuld wird zur Eigentümergrundschuld, wenn sie im Grundbuch auf den Eigentümer des belasteten Grundstücks eingetragen wird. Dies geschieht in der Regel, wenn der Eigentümer selbst die Grundschuld bestellt, um beispielsweise ein Darlehen abzusichern. Die Eigentümergrundschuld ist somit direkt mit dem Eigentum an dem Grundstück verbunden und bleibt auch bei einem Eigentümerwechsel bestehen, solange sie nicht gelöscht wird.

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