Gehört die Unterseite eines Balkons dem Eigentümer, der darauf sitzt?

Antwort

Die rechtliche Situation bezüglich der Unterseite eines Balkons kann je nach Land und spezifischen Gesetzen variieren. In vielen Fällen gehört die Unterseite eines Balkons, der zu einer Wohnung gehört, dem Eigentümer der Wohnung. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bestimmungen im Grundbuch oder im Mietvertrag zu prüfen, da es auch Regelungen geben kann, die die Nutzung und Instandhaltung betreffen. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.

Kategorie: Immobilien Tags: Balkon Eigentum Recht
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