Kann ich als Untermieter rechtlich belangt werden, wenn ich seit 2 Jahren in einer Wohnung wohne, ohne dass die Hausverwaltung oder der Vermieter davon weiß?

Antwort

Ja, als Untermieter kannst du rechtlich belangt werden, auch wenn du seit zwei Jahren in der Wohnung lebst, ohne dass die Hausverwaltung oder der Vermieter davon weiß. In Deutschland ist eine Untermiete ohne Zustimmung des Vermieters in der Regel nicht erlaubt. Der Vermieter hat das Recht, über die Nutzung seiner Wohnung informiert zu sein, und kann rechtliche Schritte einleiten, wenn er von der unerlaubten Untermiete erfährt. Dies könnte zu einer Kündigung des Hauptmietvertrags führen. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die spezifischen Umstände und möglichen Konsequenzen zu klären.

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