Die Übergabe einer Hausverwaltung erfolgt in mehreren Schritten, um einen reibungslosen Wechsel zwischen der alten und der neuen Hausverwaltung sicherzustellen. Typischerweise läuft der Proz... [mehr]
Ja, als Untermieter kannst du rechtlich belangt werden, auch wenn du seit zwei Jahren in der Wohnung lebst, ohne dass die Hausverwaltung oder der Vermieter davon weiß. In Deutschland ist eine Untermiete ohne Zustimmung des Vermieters in der Regel nicht erlaubt. Der Vermieter hat das Recht, über die Nutzung seiner Wohnung informiert zu sein, und kann rechtliche Schritte einleiten, wenn er von der unerlaubten Untermiete erfährt. Dies könnte zu einer Kündigung des Hauptmietvertrags führen. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die spezifischen Umstände und möglichen Konsequenzen zu klären.
Die Übergabe einer Hausverwaltung erfolgt in mehreren Schritten, um einen reibungslosen Wechsel zwischen der alten und der neuen Hausverwaltung sicherzustellen. Typischerweise läuft der Proz... [mehr]
Seit dem 1. Dezember 2022 gilt nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 Wohnungseigentumsgesetz (WEG), dass Wohnungseigentümer grundsätzlich einen zertifizierten Verwalter bestellen müssen. Allerdin... [mehr]