Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (also ohne externen, professionellen Verwalter), besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Vermögensschadenhaftpfl... [mehr]
Der Wirtschaftsplan in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) dient mehreren wichtigen Zwecken: 1. **Finanzielle Planung**: Er legt die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für das kommende Jahr fest, sodass die Eigentümer eine klare Vorstellung von den finanziellen Verpflichtungen haben. 2. **Transparenz**: Der Wirtschaftsplan sorgt für Transparenz in der finanziellen Verwaltung der Gemeinschaft. Alle Eigentümer können nachvollziehen, wofür Gelder verwendet werden. 3. **Haushaltskontrolle**: Er ermöglicht eine Kontrolle der tatsächlichen Ausgaben im Vergleich zu den geplanten Ausgaben, was eine bessere Haushaltsführung unterstützt. 4. **Entscheidungsgrundlage**: Der Wirtschaftsplan dient als Grundlage für Entscheidungen über Instandhaltungsmaßnahmen, Rücklagenbildung und andere finanzielle Angelegenheiten der WEG. 5. **Rechtliche Grundlage**: Er ist oft eine Voraussetzung für die Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung und kann rechtliche Konsequenzen haben, wenn er nicht eingehalten wird. Insgesamt trägt der Wirtschaftsplan dazu bei, die finanzielle Stabilität und die ordnungsgemäße Verwaltung der WEG zu gewährleisten.
Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (also ohne externen, professionellen Verwalter), besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Vermögensschadenhaftpfl... [mehr]
Für eine kleine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (Eigenverwaltung), muss in der Regel **kein Gewerbe angemeldet werden**. Die Verwaltung des gemeinschaftlichen... [mehr]
Ob der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für die Schädlingsbekämpfung in den Wohnungen zuständig ist, hängt davon ab, ob es sich um Gemeinschaftseigent... [mehr]
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist es grundsätzlich sehr schwierig, einen Eigentümer gegen seinen Willen aus der Gemeinschaft zu entfernen. Das Wohnungseigentumsgesetz (W... [mehr]