Bei einer Mieterhöhung wegen einer Modernisierung (z. B. energetische Sanierung) hast du gemäß § 561 BGB ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst das Mietverhältnis bis zum... [mehr]
Der Kauf eines alten Siedlungshauses aus den 1950er Jahren ohne Heizung, Wasser- und Abwasseranschluss ist mit erheblichen Risiken und Kosten verbunden. Ob es Sinn macht, hängt von mehreren Faktoren ab: **1. Zustand und Substanz:** Häuser aus den 50er Jahren haben oft eine einfache Bausubstanz. Ohne moderne Anschlüsse ist davon auszugehen, dass auch andere Bereiche (Dach, Fenster, Dämmung, Elektrik) sanierungsbedürftig sind. Eine umfassende Begutachtung durch einen Bausachverständigen ist dringend zu empfehlen. **2. Kosten für Anschlüsse:** Das Nachrüsten von Wasser-, Abwasser- und Heizungsanschlüssen ist teuer. Die Kosten können je nach Lage, Entfernung zu den Versorgungsleitungen und regionalen Gegebenheiten schnell mehrere zehntausend Euro betragen. Hinzu kommen die Kosten für die Installation im Haus selbst. **3. Genehmigungen und Auflagen:** Gerade bei älteren Häusern können zusätzliche Auflagen durch die Gemeinde oder den Denkmalschutz entstehen. Es ist wichtig, vorab zu klären, ob und wie die Anschlüsse überhaupt realisierbar sind. **4. Fördermöglichkeiten:** Für die Sanierung alter Gebäude gibt es teilweise Förderprogramme (z.B. von der KfW). Diese können die Kosten etwas abmildern, decken aber selten alles ab. **5. Lage und Wertsteigerung:** In gefragten Lagen kann sich eine Kernsanierung trotz hoher Kosten lohnen. In weniger attraktiven Gegenden ist das Risiko hoch, dass die Investitionen den späteren Wert des Hauses übersteigen. **Fazit:** Ohne Heizung, Wasser und Abwasseranschluss ist ein solches Haus nur für erfahrene Sanierer oder als Liebhaberobjekt mit entsprechendem Budget sinnvoll. Für die meisten Käufer ist das Risiko und der Aufwand zu hoch. Eine genaue Kalkulation und Beratung durch Experten ist unerlässlich, bevor du eine Entscheidung triffst.
Bei einer Mieterhöhung wegen einer Modernisierung (z. B. energetische Sanierung) hast du gemäß § 561 BGB ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst das Mietverhältnis bis zum... [mehr]
Wenn es in energetisch sanierten Wohnungen mehr zieht als früher, liegt das meist nicht an der Sanierung selbst, sondern an Problemen bei der Umsetzung oder Nutzung. Eigentlich sollten energetisc... [mehr]
Du hast das Recht, die Belege für die abgerechneten Kosten einzusehen. Dein Vermieter muss dir auf Verlangen Einsicht in die Originalbelege gewähren (§ 259 BGB). Das gilt insbesondere,... [mehr]
In Deutschland besteht grundsätzlich keine generelle Pflicht, eine gewerblich vermietete Wohnung energetisch zu sanieren. Allerdings gibt es bestimmte gesetzliche Vorgaben, die beachtet werden m&... [mehr]