Eine kostengünstige Sanierung eines Altbaus aus den 1950er Jahren erfordert eine gute Planung und Priorisierung. Hier sind die wichtigsten Schritte und Tipps: 1. **Bestandsaufnahme und Beratung*... [mehr]
Die Dauer der Behebung eines umfangreichen Wasserschadens hängt von mehreren Faktoren ab, wie dem Ausmaß des Schadens, der betroffenen Fläche, der Bauweise des Gebäudes und der Art der betroffenen Materialien. Im Allgemeinen kann man mit folgendem Zeitrahmen rechnen: 1. **Erste Maßnahmen (1–3 Tage):** Sofortiges Stoppen der Wasserquelle, Absaugen des Wassers und erste Trocknungsmaßnahmen. 2. **Trocknungsphase (1–4 Wochen):** Je nach Durchfeuchtung der Bausubstanz dauert die technische Trocknung meist zwischen 7 und 21 Tagen, bei sehr schweren Schäden auch länger. 3. **Sanierungsarbeiten (1–6 Wochen):** Nach der Trocknung folgen Reparaturen wie das Erneuern von Böden, Wänden, Decken oder Installationen. Die Dauer hängt vom Umfang der Schäden und der Verfügbarkeit von Handwerkern ab. **Insgesamt kann die vollständige Behebung eines umfangreichen Wasserschadens zwischen 2 Wochen und mehreren Monaten dauern.** Bei sehr großen Schäden, etwa nach Hochwasser, kann es auch deutlich länger dauern. Eine genaue Einschätzung ist meist erst nach einer Begutachtung durch Fachleute möglich.
Eine kostengünstige Sanierung eines Altbaus aus den 1950er Jahren erfordert eine gute Planung und Priorisierung. Hier sind die wichtigsten Schritte und Tipps: 1. **Bestandsaufnahme und Beratung*... [mehr]
Der Kauf eines alten Siedlungshauses aus den 1950er Jahren ohne Heizung, Wasser- und Abwasseranschluss ist mit erheblichen Risiken und Kosten verbunden. Ob es Sinn macht, hängt von mehreren Fakto... [mehr]
Bei einer Mieterhöhung wegen einer Modernisierung (z. B. energetische Sanierung) hast du gemäß § 561 BGB ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst das Mietverhältnis bis zum... [mehr]
Kommt es zu einem Wasserschaden, der durch einen Handwerker verursacht wurde, den der Vermieter beauftragt hat, gilt grundsätzlich Folgendes: **Haftung:** Für Schäden, die durch Hand... [mehr]
Wenn es in energetisch sanierten Wohnungen mehr zieht als früher, liegt das meist nicht an der Sanierung selbst, sondern an Problemen bei der Umsetzung oder Nutzung. Eigentlich sollten energetisc... [mehr]
Du hast das Recht, die Belege für die abgerechneten Kosten einzusehen. Dein Vermieter muss dir auf Verlangen Einsicht in die Originalbelege gewähren (§ 259 BGB). Das gilt insbesondere,... [mehr]
In Deutschland besteht grundsätzlich keine generelle Pflicht, eine gewerblich vermietete Wohnung energetisch zu sanieren. Allerdings gibt es bestimmte gesetzliche Vorgaben, die beachtet werden m&... [mehr]