Kann der Grundstückseigentümer die Herausgabe der Schlüssel vom Wohnberechtigten verlangen, wenn dieser sein Wohnrecht nicht ausübt?

Antwort

Ja, der Grundstückseigentümer kann unter bestimmten Umständen die Herausgabe der Schlüssel verlangen, wenn der dinglich Wohnberechtigte sein Wohnrecht nicht ausübt. Grundsätzlich bleibt das Wohnrecht bestehen, auch wenn der Berechtigte es nicht aktiv nutzt. Allerdings kann der Eigentümer in Fällen, in denen das Wohnrecht über einen längeren Zeitraum nicht ausgeübt wird und dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Eigentums führt, rechtliche Schritte einleiten. Es ist ratsam, in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Umstände und die geltenden Gesetze zu berücksichtigen.

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