Die Villa Borsig in Berlin ist im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Sie wird vom Auswärtigen Amt genutzt und dient heute als Sitz der Akademie Auswärtiger Dienst.
Ja, der Grundstückseigentümer kann unter bestimmten Umständen die Herausgabe der Schlüssel verlangen, wenn der dinglich Wohnberechtigte sein Wohnrecht nicht ausübt. Grundsätzlich bleibt das Wohnrecht bestehen, auch wenn der Berechtigte es nicht aktiv nutzt. Allerdings kann der Eigentümer in Fällen, in denen das Wohnrecht über einen längeren Zeitraum nicht ausgeübt wird und dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Eigentums führt, rechtliche Schritte einleiten. Es ist ratsam, in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Umstände und die geltenden Gesetze zu berücksichtigen.
Die Villa Borsig in Berlin ist im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Sie wird vom Auswärtigen Amt genutzt und dient heute als Sitz der Akademie Auswärtiger Dienst.