Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) benötigt einen Verwalter, um die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Eigentümer zu organisieren und zu verwalten. Der Verwalter übernim... [mehr]
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist die Schadenregulierung in der Regel durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geregelt. Die Haftung für Schäden hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art des Schadens und den Regelungen in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung. 1. **Gemeinschaftseigentum**: Schäden, die das Gemeinschaftseigentum betreffen (z.B. das Dach, Treppenhaus, Außenanlagen), werden in der Regel von der WEG getragen. Die Kosten werden dann auf die Eigentümer gemäß dem Verteilungsschlüssel verteilt. 2. **Sondereigentum**: Schäden, die das Sondereigentum betreffen (z.B. die eigene Wohnung), sind in der Regel vom jeweiligen Eigentümer selbst zu regulieren. Hier ist der Eigentümer für die Instandhaltung und Reparatur verantwortlich. 3. **Haftung**: Wenn ein Schaden durch ein Verschulden eines Eigentümers oder durch unsachgemäße Nutzung des Gemeinschaftseigentums verursacht wurde, kann dieser Eigentümer unter Umständen für die Regulierung des Schadens haftbar gemacht werden. Es ist ratsam, die spezifischen Regelungen in der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die genaue Haftung und Vorgehensweise im Schadensfall zu klären.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) benötigt einen Verwalter, um die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Eigentümer zu organisieren und zu verwalten. Der Verwalter übernim... [mehr]
Ein nicht zertifizierter Verwalter darf eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) grundsätzlich nur dann verwalten, wenn die Eigentümergemeinschaft dies ausdrücklich beschließ... [mehr]
Um sicherzustellen, dass du als Mieter*in nicht für die Kosten einer vom Vermieter beauftragten Arbeit aufkommen musst, solltest du Folgendes beachten: 1. **Keine Auftragsbestätigung unters... [mehr]