Gibt es eine Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel?

Antwort

In Deutschland gibt es grundsätzlich keine generelle Sanierungspflicht beim Eigentümerwechsel einer Immobilie. Allerdings gibt es Ausnahmen, insbesondere im Bereich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG): **1. Energieeinsparverordnung / Gebäudeenergiegesetz (GEG):** Beim Eigentümerwechsel von Ein- und Zweifamilienhäusern besteht für den neuen Eigentümer eine Pflicht, bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen innerhalb von zwei Jahren durchzuführen. Dazu gehören beispielsweise: - Dämmung von obersten Geschossdecken oder des Dachs - Austausch alter Heizkessel (vor 1991 eingebaut oder älter als 30 Jahre, mit Ausnahmen für Brennwert- und Niedertemperaturkessel) **2. Denkmalschutz und kommunale Satzungen:** Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Sanierungsgebieten können zusätzliche Pflichten bestehen, die sich aus dem Denkmalschutzgesetz oder kommunalen Vorgaben ergeben. **3. Sonderfälle:** Bei gravierenden Mängeln, die die Sicherheit oder Gesundheit gefährden (z.B. Schimmel, Asbest), kann das Bauamt Sanierungsmaßnahmen anordnen. **Fazit:** Eine allgemeine Sanierungspflicht gibt es beim Eigentümerwechsel nicht, aber es bestehen gesetzliche Vorgaben, insbesondere im Bereich der Energieeffizienz. Es empfiehlt sich, vor dem Kauf einer Immobilie die geltenden Pflichten genau zu prüfen. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz](https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/gebaeudeenergiegesetz.html).

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