Zu personenbezogenen Daten wie Wohnadressen und deren Bewohnern dürfen aus Datenschutzgründen keine Auskünfte erteilt werden.
Wenn eine Rechnung an den alten Eigentümer adressiert ist, obwohl ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat, solltest du wie folgt vorgehen: 1. **Kontaktaufnahme mit dem Absender**: Setze dich mit dem Absender der Rechnung in Verbindung. Dies kann per Telefon, E-Mail oder Brief erfolgen. Erkläre die Situation und teile mit, dass ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat. 2. **Nachweis des Eigentümerwechsels**: Bereite alle notwendigen Dokumente vor, die den Eigentümerwechsel belegen, wie z.B. den Kaufvertrag oder eine Bestätigung des Notars. 3. **Korrektur der Rechnung**: Bitte den Absender, die Rechnung auf den neuen Eigentümer auszustellen. Gib dabei die korrekten Kontaktdaten und die neue Rechnungsadresse an. 4. **Überprüfung der neuen Rechnung**: Sobald die korrigierte Rechnung eingegangen ist, überprüfe sie auf Richtigkeit und Vollständigkeit. 5. **Dokumentation**: Bewahre alle Korrespondenzen und Dokumente im Zusammenhang mit der Korrektur der Rechnung gut auf, falls es später zu Rückfragen oder Problemen kommt. Durch diese Schritte stellst du sicher, dass die Rechnung korrekt ausgestellt wird und keine Missverständnisse entstehen.
Zu personenbezogenen Daten wie Wohnadressen und deren Bewohnern dürfen aus Datenschutzgründen keine Auskünfte erteilt werden.
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Ja, im deutschen Mietrecht gilt grundsätzlich der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ (§ 566 BGB). Das bedeutet: Wenn ein vermietetes Objekt verkauft wird, tritt der neue Eigent&... [mehr]
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