Wann ist eine Räumungsklage wegen Messieverhalten möglich?

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Eine Räumungsklage wegen Messie-Verhalten ist grundsätzlich möglich, wenn das Verhalten des Mieters eine erhebliche Verletzung seiner mietvertraglichen Pflichten darstellt. Messie-Verhalten bedeutet, dass der Mieter seine Wohnung in einem extrem unordentlichen oder vermüllten Zustand hält, was zu Geruchsbelästigungen, Schädlingsbefall oder sogar zu einer Gefährdung der Bausubstanz führen kann. Für eine erfolgreiche Räumungsklage müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 1. **Erhebliche Pflichtverletzung:** Das Messie-Verhalten muss so gravierend sein, dass es die Rechte des Vermieters oder anderer Mieter erheblich beeinträchtigt (z.B. durch Geruch, Ungeziefer, Brandgefahr). 2. **Abmahnung:** Vor einer Kündigung und Räumungsklage muss der Vermieter den Mieter in der Regel abmahnen und ihm die Möglichkeit geben, den Zustand zu beseitigen. 3. **Fristlose Kündigung:** Wenn der Mieter trotz Abmahnung keine Abhilfe schafft, kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen. 4. **Räumungsklage:** Reagiert der Mieter nicht auf die Kündigung und zieht nicht aus, kann der Vermieter beim zuständigen Amtsgericht eine Räumungsklage einreichen. Gerichte prüfen im Einzelfall, ob das Messie-Verhalten tatsächlich eine so erhebliche Beeinträchtigung darstellt, dass eine Kündigung und Räumung gerechtfertigt ist. Oft werden auch Gutachten eingeholt. **Wichtige Hinweise:** - Nicht jede Unordnung rechtfertigt eine Kündigung. Es muss eine objektive Gefährdung oder erhebliche Beeinträchtigung vorliegen. - Sozialbehörden oder Betreuungsstellen können in manchen Fällen unterstützend eingeschaltet werden. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Deutschen Mieterbund](https://www.mieterbund.de/) oder bei [Haus & Grund](https://www.hausundgrund.de/). **Hinweis:** Dies ist keine Rechtsberatung. Im Einzelfall sollte ein Fachanwalt für Mietrecht konsultiert werden.

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