Das Notwegerecht (§ 917 BGB) erlischt grundsätzlich nicht automatisch bei einem Eigentümerwechsel. Es handelt sich um eine sogenannte Grunddienstbarkeit, die an das Grundstück gebu... [mehr]
Eine Objektbewertung nach einem Eigentümerwechsel ist aus mehreren Gründen wichtig: 1. **Finanzierung**: Banken und Kreditinstitute verlangen oft eine aktuelle Bewertung der Immobilie, um den Wert des Sicherungsobjekts zu kennen, falls der neue Eigentümer eine Hypothek oder einen Kredit aufnehmen möchte. 2. **Steuerliche Zwecke**: Eine genaue Bewertung ist notwendig, um die Grunderwerbsteuer korrekt zu berechnen. Auch für die Ermittlung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer kann eine Bewertung erforderlich sein. 3. **Versicherung**: Versicherungen benötigen den aktuellen Wert der Immobilie, um die Prämien und den Versicherungsschutz entsprechend anzupassen. 4. **Rechtliche Sicherheit**: Eine objektive Bewertung kann helfen, rechtliche Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer zu vermeiden, indem sie eine klare Grundlage für den Kaufpreis bietet. 5. **Markttransparenz**: Eine Bewertung trägt zur Transparenz des Immobilienmarktes bei und hilft, überhöhte oder zu niedrige Preise zu vermeiden. 6. **Investitionsentscheidungen**: Für den neuen Eigentümer ist es wichtig zu wissen, ob der Kaufpreis dem tatsächlichen Wert der Immobilie entspricht, um fundierte Investitionsentscheidungen treffen zu können. Diese Gründe zeigen, dass eine Objektbewertung nach einem Eigentümerwechsel sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer sowie für beteiligte Dritte von großer Bedeutung ist.
Das Notwegerecht (§ 917 BGB) erlischt grundsätzlich nicht automatisch bei einem Eigentümerwechsel. Es handelt sich um eine sogenannte Grunddienstbarkeit, die an das Grundstück gebu... [mehr]
Die Alterswertminderung nach Ross ist ein Begriff aus der Immobilienbewertung und beschreibt den Wertverlust einer Immobilie, der durch deren Alter und den damit verbundenen Verschleiß entsteht.... [mehr]
Ja, im deutschen Mietrecht gilt grundsätzlich der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ (§ 566 BGB). Das bedeutet: Wenn ein vermietetes Objekt verkauft wird, tritt der neue Eigent&... [mehr]