Gutachterkosten, die im Zusammenhang mit dem Kauf einer gebrauchten Immobilie entstehen, können in der Regel **nicht** als Werbungskosten oder Sonderausgaben direkt von der Steuer abgesetzt werde... [mehr]
Beim Immobilienkauf sind Nutzen und Lasten wichtige Aspekte, die den Zeitpunkt des Eigentumsübergangs betreffen. **Nutzen** bezieht sich auf die Vorteile, die der Käufer aus der Immobilie zieht, wie zum Beispiel das Recht, die Immobilie zu nutzen, Mieteinnahmen zu generieren oder sie selbst zu bewohnen. **Lasten** hingegen sind Verpflichtungen oder Belastungen, die mit der Immobilie verbunden sind, wie Hypotheken, Grundsteuern oder andere rechtliche Verpflichtungen. Der Übergang von Nutzen und Lasten erfolgt in der Regel mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags, es sei denn, im Vertrag wird ein anderer Zeitpunkt vereinbart. Das bedeutet, dass der Käufer ab diesem Zeitpunkt sowohl die Vorteile als auch die Verpflichtungen der Immobilie übernimmt. Es ist wichtig, diese Aspekte im Kaufvertrag klar zu regeln, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Gutachterkosten, die im Zusammenhang mit dem Kauf einer gebrauchten Immobilie entstehen, können in der Regel **nicht** als Werbungskosten oder Sonderausgaben direkt von der Steuer abgesetzt werde... [mehr]
Maklergebühren beim Kauf oder Verkauf gebrauchter Immobilien sind grundsätzlich unterschiedlich steuerlich zu behandeln: **Beim Kauf einer Immobilie:** - Die Maklergebühren zählen... [mehr]
Die Formulierung „Die Gefahr des Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht heute auf den Immobilienkäufer über“ bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt das Risiko f&uu... [mehr]