Widerspruch gegen Mieterhöhung über Preisspanne Mietspiegel?

Antwort

Wenn eine Mieterhöhung über der Preisspanne des Mietspiegels liegt, hast du das Recht, Widerspruch einzulegen. Der Mietspiegel gibt an, welche Mieten fürbare Wohnungen in deiner Region üblich sind. Wenn die geforderte Miete deutlich über diesen Werten liegt, kannst du dies als Argument in deinem Widerspruch anführen. Es ist wichtig, den Widerspruch schriftlich und fristgerecht einzureichen. Du solltest dabei die Gründe für deinen Widerspruch klar darlegen und gegebenenfalls Belege oder Nachweise beifügen, die deine Argumentation unterstützen. Es kann auch hilfreich sein, sich rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass du alle notwendigen Schritte korrekt durchführst.

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