Wenn Mieter bemerken, dass die Heizung ausgefallen ist, sind sie verpflichtet, diesen Mangel dem Vermieter unverzüglich zu melden (§ 536c BGB). Tun sie das nicht und entstehen dadurch Frosts... [mehr]
In der Regel ist der Vermieter für die Beseitigung von Mäuseplagen, da es sich um einen Mangel der Mietsache handelt. Der Mieter muss jedoch in bestimmten Fällen für die Kosten aufkommen: 1. **Selbstverschulden**: Wenn der Mieter durch unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln oder durch Vernachlässigung der Sauberkeit zur Mäuseplage beigetragen hat, kann er für die Kosten verantwortlich gemacht werden. 2. **Vertragliche Vereinbarungen**: In einigen Mietverträgen können spezielle Regelungen enthalten sein, die den Mieter zur Übernahme solcher Kosten verpflichten. 3. **Kleinreparaturklausel**: Wenn die Mäuseplage als Kleinreparatur angesehen wird und im Mietvertrag eine entsprechende Klausel vorhanden ist, könnte der Mieter ebenfalls zur Verantwortung gezogen werden. Es ist ratsam, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen oder den Mietvertrag genau zu prüfen.
Wenn Mieter bemerken, dass die Heizung ausgefallen ist, sind sie verpflichtet, diesen Mangel dem Vermieter unverzüglich zu melden (§ 536c BGB). Tun sie das nicht und entstehen dadurch Frosts... [mehr]
Eine mögliche Antwort könnte sein: "Das ist eine interessante Sichtweise, aber sie spiegelt nicht unbedingt die rechtlichen oder gesellschaftlichen Entwicklungen wider. In Deutschland... [mehr]
Die CO₂-Abgabe für Mieter in Deutschland bezieht sich auf die Kosten, die durch den CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe (wie Heizöl und Erdgas) entstehen. Seit 2023 gilt ein Stufenmodell, das... [mehr]
Ein Mieter darf in der Regel nicht ohne Ankündigung und ohne Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist fristlos kündigen und einfach ausziehen. Eine fristlose K&uum... [mehr]
Seit dem 1. Juli 2024 gibt es in Deutschland eine wichtige Änderung bezüglich der TV-Kabelgebühren für Mieterinnen und Mieter. Bislang war es üblich, dass die Kosten für... [mehr]
Nein, ein Mieter darf seine Wohnung oder Teile davon grundsätzlich nicht ohne die Zustimmung des Vermieters untervermieten. Nach § 540 und § 553 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)... [mehr]
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen personenbezogene Daten von Mietern grundsätzlich nur so lange gespeichert werden, wie sie für den Zweck, für den sie erhoben wur... [mehr]
Als Mieter bist du grundsätzlich verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben. Normale Abnutzungserscheinungen, wie kleinere Kratzer im Parkett, die du... [mehr]
Ob die Stadt ehemalige Mieter über eine Anzeige wegen Zweckentfremdung informiert, hängt von den Umständen und den lokalen gesetzlichen Regelungen ab. In der Regel informiert die Stadt... [mehr]
Im Mietvertrag müssen zwingend die folgenden Kontaktdaten des Mieters stehen: - Vollständiger Name (Vor- und Nachname) - Aktuelle Anschrift (Wohnadresse) Diese Angaben sind notwendig, um d... [mehr]