Was bedeutet 'wobei die Miete, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 BGB abgesehen'?

Antwort

Die Formulierung "wobei die Miete, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 BGB abgesehen" bedeutet, dass die vereinbarte Miete nicht erhöht werden darf, es sei denn, es handelt sich um Erhöhungen, die in den genannten Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt sind. § 559 BGB bezieht sich auf die Möglichkeit des Vermieters, die Miete zu erhöhen, wenn er Modernisierungsmaßnahmen durchführt, während § 560 BGB Regelungen zu Mieterhöhungen aufgrund gestiegener Betriebskosten enthält. In diesem Kontext wird also klargestellt, dass die Miete grundsätzlich stabil bleibt, es sei denn, die Erhöhungen sind durch diese speziellen gesetzlichen Bestimmungen gerechtfertigt.

Kategorie: Immobilien Tags: Miete Erhöhung BGB
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