Wann muss die Kaution und die Nebenkostenabrechnung nach Auszug vom Vermieter zurückgezahlt werden?

Antwort

Die Kaution muss in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach dem Aus des Mieters zurückgezahlt werden, sofern keine Ansprüche des Vermieters bestehen. Die Frist beginnt, sobald der Vermieter alle notwendigen Informationen und Unterlagen hat, um die Kaution zurückzuzahlen. Die Nebenkostenabrechnung hingegen muss dem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt werden. Wenn der Vermieter eine Nachzahlung fordert, muss diese ebenfalls innerhalb dieser Frist beglichen werden. Es ist wichtig, die genauen Fristen im Mietvertrag zu überprüfen, da dort abweichende Regelungen getroffen werden können.

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