Ja, ein Mietvertrag mit einer vom Vermieter geschätzten Pauschale für die üblichen Nebenkosten ist grundsätzlich rechtlich zulässig. Im deutschen Mietrecht (§ 556 BGB) gi... [mehr]
Die Kaution muss in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach dem Aus des Mieters zurückgezahlt werden, sofern keine Ansprüche des Vermieters bestehen. Die Frist beginnt, sobald der Vermieter alle notwendigen Informationen und Unterlagen hat, um die Kaution zurückzuzahlen. Die Nebenkostenabrechnung hingegen muss dem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt werden. Wenn der Vermieter eine Nachzahlung fordert, muss diese ebenfalls innerhalb dieser Frist beglichen werden. Es ist wichtig, die genauen Fristen im Mietvertrag zu überprüfen, da dort abweichende Regelungen getroffen werden können.
Ja, ein Mietvertrag mit einer vom Vermieter geschätzten Pauschale für die üblichen Nebenkosten ist grundsätzlich rechtlich zulässig. Im deutschen Mietrecht (§ 556 BGB) gi... [mehr]
Die Verjährungsfrist für die Nachforderung aus einer Nebenkostenabrechnung beträgt in Deutschland gemäß § 195 BGB drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres,... [mehr]
Ein Vermieter darf in einem Mehrfamilienhaus nur solche Nebenkosten (auch Betriebskosten genannt) auf die Mieter umlegen, die im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurden und die laut Betriebsko... [mehr]
Unter Nebenkosten versteht man alle Kosten, die zusätzlich zur eigentlichen Miete (Kaltmiete) für eine Immobilie anfallen. Sie werden auch als Betriebskosten bezeichnet und sind im Mietrecht... [mehr]
Die Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie über einen Makler in Deutschland setzen sich in der Regel aus folgenden Posten zusammen: 1. **Grunderwerbsteuer** Je nach Bundesland zwischen 3,5 %... [mehr]
Als Vermieter kannst du in Deutschland in der Regel eine Kaution von bis zu drei Monatsmieten verlangen. Diese Kaution dient als Sicherheit für eventuelle Schäden oder ausstehende Mietzahlun... [mehr]
Für die Nebenkostenabrechnung benötigt der Abrechnungsservice in der Regel folgende Informationen von dir: 1. **Mietvertrag**: Um die vertraglich vereinbarten Nebenkosten zu überpr&uum... [mehr]