Die Aufbewahrungsfrist für Bauakten, wie z. B. Baugenehmigungen, ist in Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften und d... [mehr]
Der Bauschein ist nicht dasselbe wie die Baugenehmigung. Der Bauschein ist ein Dokument, das in einigen Regionen als Nachweis für die Erteilung einer Baugenehmigung dient. Die Baugenehmigung selbst ist die offizielle Genehmigung der zuständigen Behörde, die es dir erlaubt, ein Bauvorhaben durchzuführen. In vielen Fällen wird der Begriff "Baugenehmigung" verwendet, um das gesamte Verfahren und die damit verbundenen Dokumente zu beschreiben. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen und Begriffe in deinem Land oder deiner Region zu beachten.
Die Aufbewahrungsfrist für Bauakten, wie z. B. Baugenehmigungen, ist in Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften und d... [mehr]
Die Aufbewahrungsfrist für Unterlagen zu einer Baugenehmigung beträgt in Deutschland in der Regel 10 Jahre. Diese Frist ergibt sich aus den landesrechtlichen Vorschriften, insbesondere aus d... [mehr]
In Kärnten ist die Baugenehmigungspflicht für Gartenhäuser im Kärntner Bauordnungsgesetz geregelt. Grundsätzlich gilt: Ein Gartenhaus ist **bis zu einer Brutto-Rauminhalt (Ku... [mehr]