Wie lange ist die Aufbewahrungsfrist für eine Baugenehmigung?

Antwort

Die Aufbewahrungsfrist für Unterlagen zu einer Baugenehmigung beträgt in Deutschland in der Regel 10 Jahre. Diese Frist ergibt sich aus den landesrechtlichen Vorschriften, insbesondere aus den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer und den Verwaltungsvorschriften. Die Frist beginnt meist mit der Fertigstellung des Bauvorhabens oder dem Abschluss des Genehmigungsverfahrens. Es ist jedoch ratsam, die Baugenehmigung und zugehörige Unterlagen (wie Baupläne, Abnahmen, Nachweise) dauerhaft aufzubewahren, solange das Gebäude besteht. Sie können auch nach Ablauf der Frist noch bei Umbauten, Verkäufen oder im Schadensfall benötigt werden. Für genaue Informationen empfiehlt sich ein Blick in die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes oder eine Rückfrage beim zuständigen Bauamt.

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