Die Aufbewahrungsfrist für Bauakten, wie z. B. Baugenehmigungen, ist in Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften und d... [mehr]
Die Aufbewahrungsfrist für Unterlagen zu einer Baugenehmigung beträgt in Deutschland in der Regel 10 Jahre. Diese Frist ergibt sich aus den landesrechtlichen Vorschriften, insbesondere aus den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer und den Verwaltungsvorschriften. Die Frist beginnt meist mit der Fertigstellung des Bauvorhabens oder dem Abschluss des Genehmigungsverfahrens. Es ist jedoch ratsam, die Baugenehmigung und zugehörige Unterlagen (wie Baupläne, Abnahmen, Nachweise) dauerhaft aufzubewahren, solange das Gebäude besteht. Sie können auch nach Ablauf der Frist noch bei Umbauten, Verkäufen oder im Schadensfall benötigt werden. Für genaue Informationen empfiehlt sich ein Blick in die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes oder eine Rückfrage beim zuständigen Bauamt.
Die Aufbewahrungsfrist für Bauakten, wie z. B. Baugenehmigungen, ist in Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften und d... [mehr]
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen personenbezogene Daten von Mietern grundsätzlich nur so lange gespeichert werden, wie sie für den Zweck, für den sie erhoben wur... [mehr]
In Kärnten ist die Baugenehmigungspflicht für Gartenhäuser im Kärntner Bauordnungsgesetz geregelt. Grundsätzlich gilt: Ein Gartenhaus ist **bis zu einer Brutto-Rauminhalt (Ku... [mehr]