Die Aufbewahrungsfrist für Unterlagen zu einer Baugenehmigung beträgt in Deutschland in der Regel 10 Jahre. Diese Frist ergibt sich aus den landesrechtlichen Vorschriften, insbesondere aus d... [mehr]
Die Aufbewahrungsfrist für Bauakten, wie z. B. Baugenehmigungen, ist in Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften und den Archivgesetzen der Bundesländer. In der Regel beträgt die Aufbewahrungsfrist für Bauakten in den Bauämtern 10 bis 30 Jahre nach Abschluss des Bauvorhabens oder nach Abbruch des Gebäudes. Danach werden die Akten entweder vernichtet oder an das zuständige Archiv übergeben. Für eine Baugenehmigung aus dem Jahr 1910 bedeutet das: - Die ursprüngliche Aufbewahrungsfrist ist längst abgelaufen. - Solch alte Bauakten werden, wenn sie als archivwürdig eingestuft wurden, meist an das jeweilige Stadt- oder Kreisarchiv abgegeben. - Es besteht keine Garantie, dass eine Baugenehmigung von 1910 noch existiert. Falls doch, ist sie in der Regel im Archiv der zuständigen Kommune oder des Landkreises zu finden. Wenn du eine Baugenehmigung von 1910 suchst, empfiehlt sich eine Anfrage beim zuständigen Stadt- oder Kreisarchiv. Dort kann recherchiert werden, ob die Unterlagen noch vorhanden sind. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Stadtarchiv München](https://stadtarchiv.muenchen.de/) oder dem [Landesarchiv Baden-Württemberg](https://www.landesarchiv-bw.de/).
Die Aufbewahrungsfrist für Unterlagen zu einer Baugenehmigung beträgt in Deutschland in der Regel 10 Jahre. Diese Frist ergibt sich aus den landesrechtlichen Vorschriften, insbesondere aus d... [mehr]
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen personenbezogene Daten von Mietern grundsätzlich nur so lange gespeichert werden, wie sie für den Zweck, für den sie erhoben wur... [mehr]
In Kärnten ist die Baugenehmigungspflicht für Gartenhäuser im Kärntner Bauordnungsgesetz geregelt. Grundsätzlich gilt: Ein Gartenhaus ist **bis zu einer Brutto-Rauminhalt (Ku... [mehr]