Ob ein Gartenhaus einen Kellerraum haben darf, hängt von den örtlichen Bauvorschriften und dem Bebauungsplan ab. In Deutschland gelten für Gartenhäuser meist die Landesbauordnungen... [mehr]
In Kärnten ist die Baugenehmigungspflicht für Gartenhäuser im Kärntner Bauordnungsgesetz geregelt. Grundsätzlich gilt: Ein Gartenhaus ist **bis zu einer Brutto-Rauminhalt (Kubatur) von 15 m³** und einer maximalen Höhe von 2,50 m **bewilligungsfrei**, sofern es nicht zum dauernden Aufenthalt von Personen dient und keine Feuerstätte enthält. **Ab einer Kubatur von mehr als 15 m³** ist für ein Gartenhaus in Kärnten in der Regel eine **Baubewilligung** erforderlich. Es ist jedoch ratsam, sich vor dem Bauvorhaben bei der zuständigen Gemeinde oder dem Bauamt zu erkundigen, da es je nach Lage (z.B. in Schutzzonen, bei besonderen Bebauungsplänen) zusätzliche Vorschriften geben kann. Weitere Informationen findest du direkt bei der [Landesregierung Kärnten](https://www.ktn.gv.at/themen/bauen-wohnen/bauordnung).
Ob ein Gartenhaus einen Kellerraum haben darf, hängt von den örtlichen Bauvorschriften und dem Bebauungsplan ab. In Deutschland gelten für Gartenhäuser meist die Landesbauordnungen... [mehr]
In Baden-Württemberg regelt die Landesbauordnung (LBO) die Anforderungen an bauliche Anlagen, also auch an Gartenhäuser. Die entscheidenden Punkte für die Größe eines Gartenh... [mehr]
Die erlaubte Größe eines Gartenhauses hängt in Deutschland von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom jeweiligen Bundesland, dem Bebauungsplan der Gemeinde und der geplanten Nutzung de... [mehr]