Ab welcher Kubatur ist in Kärnten ein Gartenhaus baugenehmigungspflichtig?

Antwort

In Kärnten ist die Baugenehmigungspflicht für Gartenhäuser im Kärntner Bauordnungsgesetz geregelt. Grundsätzlich gilt: Ein Gartenhaus ist **bis zu einer Brutto-Rauminhalt (Kubatur) von 15 m³** und einer maximalen Höhe von 2,50 m **bewilligungsfrei**, sofern es nicht zum dauernden Aufenthalt von Personen dient und keine Feuerstätte enthält. **Ab einer Kubatur von mehr als 15 m³** ist für ein Gartenhaus in Kärnten in der Regel eine **Baubewilligung** erforderlich. Es ist jedoch ratsam, sich vor dem Bauvorhaben bei der zuständigen Gemeinde oder dem Bauamt zu erkundigen, da es je nach Lage (z.B. in Schutzzonen, bei besonderen Bebauungsplänen) zusätzliche Vorschriften geben kann. Weitere Informationen findest du direkt bei der [Landesregierung Kärnten](https://www.ktn.gv.at/themen/bauen-wohnen/bauordnung).

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