Ist die Hausverwaltung verantwortlich, wenn unberechtigte leerstehende Räumlichkeiten genutzt werden?

Antwort

Die Hausverwaltung hat in der Regel die Verantwortung, das Eigentum zu verwalten und sicherzustellen, dass die Räumlichkeiten ordnungsgemäß genutzt werden. Wenn unberechtigt leerstehende Räumlichkeiten genutzt werden, könnte die Hausverwaltung in der Pflicht sein, Maßnahmen zu ergreifen, um diese Nutzung zu unterbinden. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen vertraglichen Vereinbarungen und die geltenden Gesetze zu berücksichtigen, da die Verantwortung je nach Situation variieren kann. Bei rechtlichen Fragen ist es ratsam, einen Fachanwalt für Mietrecht zu konsultieren.

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