Ein Untermietvertrag kann grundsätzlich auch ohne die schriftliche Zustimmung der Hausverwaltung gültig sein, jedoch ist es ratsam, diese Zustimmung einzuholen. In vielen Mietverträgen... [mehr]
Die Hausverwaltung hat in der Regel die Verantwortung, das Eigentum zu verwalten und sicherzustellen, dass die Räumlichkeiten ordnungsgemäß genutzt werden. Wenn unberechtigt leerstehende Räumlichkeiten genutzt werden, könnte die Hausverwaltung in der Pflicht sein, Maßnahmen zu ergreifen, um diese Nutzung zu unterbinden. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen vertraglichen Vereinbarungen und die geltenden Gesetze zu berücksichtigen, da die Verantwortung je nach Situation variieren kann. Bei rechtlichen Fragen ist es ratsam, einen Fachanwalt für Mietrecht zu konsultieren.
Ein Untermietvertrag kann grundsätzlich auch ohne die schriftliche Zustimmung der Hausverwaltung gültig sein, jedoch ist es ratsam, diese Zustimmung einzuholen. In vielen Mietverträgen... [mehr]
Ja, als Untermieter kannst du rechtlich belangt werden, auch wenn du seit zwei Jahren in der Wohnung lebst, ohne dass die Hausverwaltung oder der Vermieter davon weiß. In Deutschland ist eine Un... [mehr]