Wenn Mieter bemerken, dass die Heizung ausgefallen ist, sind sie verpflichtet, diesen Mangel dem Vermieter unverzüglich zu melden (§ 536c BGB). Tun sie das nicht und entstehen dadurch Frosts... [mehr]
Als Mieter bist du grundsätzlich verpflichtet, die im Mietvertrag vereinbarten Nebenkosten zu zahlen, zu denen auch die Kosten für den Hausmeister gehören können. Wenn der Hausmeister seine Arbeit jedoch gar nicht oder nur mangelhaft ausführt, hast du möglicherweise das Recht, die Nebenkosten zu mindern. Es ist ratsam, zunächst den Vermieter schriftlich auf die Mängel hinzuweisen und eine Frist zur Beseitigung der Probleme zu setzen. Sollte der Vermieter nicht reagieren oder die Mängel nicht behoben werden, kannst du eine Mietminderung in Betracht ziehen. Es ist jedoch empfehlenswert, sich in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Mietminderung korrekt durchgeführt wird und keine rechtlichen Nachteile entstehen. Weitere Informationen findest du beispielsweise beim Deutschen Mieterbund: [Mieterbund](https://www.mieterbund.de).
Wenn Mieter bemerken, dass die Heizung ausgefallen ist, sind sie verpflichtet, diesen Mangel dem Vermieter unverzüglich zu melden (§ 536c BGB). Tun sie das nicht und entstehen dadurch Frosts... [mehr]
Eine mögliche Antwort könnte sein: "Das ist eine interessante Sichtweise, aber sie spiegelt nicht unbedingt die rechtlichen oder gesellschaftlichen Entwicklungen wider. In Deutschland... [mehr]
Die CO₂-Abgabe für Mieter in Deutschland bezieht sich auf die Kosten, die durch den CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe (wie Heizöl und Erdgas) entstehen. Seit 2023 gilt ein Stufenmodell, das... [mehr]
Kraftfahrtversicherungen für Fahrzeuge des Hausmeisters sind in der Regel **nicht** auf die Nebenkosten umlegbar. Nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) dürfen nur bestimmte Kostenarten... [mehr]
Ein Mieter darf in der Regel nicht ohne Ankündigung und ohne Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist fristlos kündigen und einfach ausziehen. Eine fristlose K&uum... [mehr]
Seit dem 1. Juli 2024 gibt es in Deutschland eine wichtige Änderung bezüglich der TV-Kabelgebühren für Mieterinnen und Mieter. Bislang war es üblich, dass die Kosten für... [mehr]
Nein, ein Mieter darf seine Wohnung oder Teile davon grundsätzlich nicht ohne die Zustimmung des Vermieters untervermieten. Nach § 540 und § 553 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)... [mehr]
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen personenbezogene Daten von Mietern grundsätzlich nur so lange gespeichert werden, wie sie für den Zweck, für den sie erhoben wur... [mehr]
Als Mieter bist du grundsätzlich verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben. Normale Abnutzungserscheinungen, wie kleinere Kratzer im Parkett, die du... [mehr]
Ob die Stadt ehemalige Mieter über eine Anzeige wegen Zweckentfremdung informiert, hängt von den Umständen und den lokalen gesetzlichen Regelungen ab. In der Regel informiert die Stadt... [mehr]