Wenn es in energetisch sanierten Wohnungen mehr zieht als früher, liegt das meist nicht an der Sanierung selbst, sondern an Problemen bei der Umsetzung oder Nutzung. Eigentlich sollten energetisc... [mehr]
In Deutschland besteht grundsätzlich keine generelle Pflicht, eine gewerblich vermietete Wohnung energetisch zu sanieren. Allerdings gibt es bestimmte gesetzliche Vorgaben, die beachtet werden müssen: 1. **Gebäudeenergiegesetz (GEG):** Das GEG schreibt vor, dass bei bestimmten baulichen Veränderungen (z. B. Austausch von Fenstern, Dachsanierung, Fassadendämmung) Mindestanforderungen an die Energieeffizienz eingehalten werden müssen. Eine Sanierungspflicht besteht aber meist nur bei umfassenden Renovierungen oder Modernisierungen. 2. **Nachrüstpflichten:** Für einige Gebäudeteile gibt es Nachrüstpflichten, z. B. für die Dämmung von obersten Geschossdecken oder für alte Heizkessel. Diese gelten unabhängig von einer Vermietung und betreffen sowohl Wohn- als auch Gewerbeimmobilien. 3. **Vermietung und Energieausweis:** Bei der Vermietung muss ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden. Dieser dokumentiert den energetischen Zustand des Gebäudes, verpflichtet aber nicht automatisch zur Sanierung. 4. **Förderprogramme:** Es gibt zahlreiche Förderprogramme für energetische Sanierungen, die freiwillig in Anspruch genommen werden können. **Fazit:** Eine generelle Pflicht zur energetischen Sanierung besteht nicht, solange keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden oder keine speziellen Nachrüstpflichten greifen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Beratung durch einen Energieberater oder die zuständige Behörde. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz](https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/gebaeudeenergiegesetz.html).
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