Geschäftsbrief an Mieter wegen Baulärms kündigen.

Antwort

Betreff: Mitteilung über Baulärm und Kündigung des Mietverhältnisses Sehr geehrte/r [Name des Mieters], ich hoffe, es geht Ihnen gut. Ich möchte Sie hiermit über eine wichtige Angelegenheit informieren, die Ihr Mietverhältnis betrifft. Aufgrund von umfangreichen Bauarbeiten in der Umgebung, die voraussichtlich zu erheblichem Baulärm führen werden, sehe ich mich gezwungen, das Mietverhältnis mit Ihnen zu kündigen. Die Arbeiten werden voraussichtlich am [Datum] beginnen und bis [Datum] andauern. Ich bedauere die Unannehmlichkeiten, die Ihnen dadurch entstehen können. Bitte beachten Sie, dass die Kündigungsfrist gemäß unserem Mietvertrag [Kündigungsfrist, z.B. drei Monate] beträgt. Das bedeutet, dass Ihr Mietverhältnis bis spätestens [Datum] endet. Ich bitte Sie, die Wohnung bis zu diesem Datum zu räumen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation in dieser Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen, [Dein Name] [Deine Adresse] [Deine Kontaktdaten] [Datum]

KI fragen

Verwandte Fragen

Wer haftet für Frostschäden, wenn der Mieter einen Heizungsausfall nicht meldet?

Wenn Mieter bemerken, dass die Heizung ausgefallen ist, sind sie verpflichtet, diesen Mangel dem Vermieter unverzüglich zu melden (§ 536c BGB). Tun sie das nicht und entstehen dadurch Frosts... [mehr]

Wie antworte ich auf die Aussage, dass der Mensch sich dem Willen des Geldes beugen muss, so wie der Mieter den Makler statt des Vermieters zahlt?

Eine mögliche Antwort könnte sein: "Das ist eine interessante Sichtweise, aber sie spiegelt nicht unbedingt die rechtlichen oder gesellschaftlichen Entwicklungen wider. In Deutschland... [mehr]

Wie wird die CO2-Abgabe für Mieter berechnet?

Die CO₂-Abgabe für Mieter in Deutschland bezieht sich auf die Kosten, die durch den CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe (wie Heizöl und Erdgas) entstehen. Seit 2023 gilt ein Stufenmodell, das... [mehr]

Darf ein Mieter ohne Ankündigung fristlos kündigen und ohne Wohnungsübergabe ausziehen?

Ein Mieter darf in der Regel nicht ohne Ankündigung und ohne Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist fristlos kündigen und einfach ausziehen. Eine fristlose K&uum... [mehr]

Welche Änderungen gibt es bei Kabelanschlüssen für TV und Mieter?

Seit dem 1. Juli 2024 gibt es in Deutschland eine wichtige Änderung bezüglich der TV-Kabelgebühren für Mieterinnen und Mieter. Bislang war es üblich, dass die Kosten für... [mehr]

Darf ein Mieter ohne Zustimmung seines Vermieters untervermieten?

Nein, ein Mieter darf seine Wohnung oder Teile davon grundsätzlich nicht ohne die Zustimmung des Vermieters untervermieten. Nach § 540 und § 553 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)... [mehr]

Wie lange müssen Mieterdaten nach DSGVO nach Mietvertragsende aufbewahrt werden?

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen personenbezogene Daten von Mietern grundsätzlich nur so lange gespeichert werden, wie sie für den Zweck, für den sie erhoben wur... [mehr]

Müssen Mieter kleine Kratzer im Parkett bei Auszug ausbessern?

Als Mieter bist du grundsätzlich verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben. Normale Abnutzungserscheinungen, wie kleinere Kratzer im Parkett, die du... [mehr]

Darf die Stadt ehemalige Mieter über eine Anzeige wegen Zweckentfremdung informieren?

Ob die Stadt ehemalige Mieter über eine Anzeige wegen Zweckentfremdung informiert, hängt von den Umständen und den lokalen gesetzlichen Regelungen ab. In der Regel informiert die Stadt... [mehr]